Seitz Feinstaubmaske FFP1

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Feinstaubmaske FFP1 ohne Ventil - Wir bieten Ihnen den Schutz, den Sie benötigen
Partikelfiltrierende Feinstaubmaske, auch Staubschutzmaske und Halbmaske genannt, in der Schutzklasse FFP1 zum Schutz vor ungiftigen, festen und flüssigen Partikeln, Aerosolen, Spritzern und nicht fibrogenen Stäuben bis zum 4-fachen des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW bisher MAK-Wert).
Die weiche Nasenauflage und der justierbare Nasenbügel der Feinstaubmaske FFP1 sorgen für eine gute Passform und ein angenehmes Tragegefühl.
Details :
- FFP1 (schützt bis zum 4-fachen des MAK-Wertes)
- Nach EN 149:2001 + A1:2009
- Weiche Nasenauflage
- Justierbarer Nasenbügel für bessere Passform
- Geringer Atemwiderstand für hohen Tragekomfort
Einsatzbereiche der Feinstaubmaske FFP1:
- Staubschutzmaske schützt vor ungiftigen, festen und flüssigen Partikeln, Aerosolen, Spritzern und nicht fibrogenen Stäuben bis zum 4-fachen des MAK-Wertes
- Sehr gut geeignet im Einsatz bei Spachtelmasse, Zementstaub, Inerte Stäube, Rost
Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bieten wir ein umfangreiches Sortiment an Atemschutz, Einweg Maske, Feinstaubmaske, Atemschutzmaske, Halbmaske für verschiedene Anwendungen an. Die Filtrierende Halbmaske gibt es in der Schutzklasse FFP1, FFP2 und FFP3, wobei die Filter der Feinstaubmaske FFP2 und FFP3 mit einem Ventil ausgerüstet sind und somit das Ausatmen erleichtern.
Feinstaubmasken als Atemschutz gelten als komplexe persönliche Schutzausrüstung (PSA), die gegen tödliche Gefahren oder ernste und irreversible Gesundheitsschäden schützen sollen. Für diese persönlichen Schutzausrüstungen besteht eine Prüfpflicht. Die EN 149:2001 + A1:2009 regelt die Mindestanforderungen für partikel filtrierende Masken in den jeweiligen Schutzstufen. Zur Benutzung dürfen nur zertifizierte, also mit CE-Kennzeichnung versehene Feinstaubmasken, Atemschutzmasken zum schützen vor Partikel, Staub, Aerosole etc. verwendet werden. Die Schutzklassen von Feinstaubmasken und Atemschutzmasken richten sich nach dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW), der bisher bekannt war als MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatzkonzentration). Dies ist die maximal zulässige Konzentration von Staub, Rauch und Aerosolen in der Atemluft, die nicht gesundheitsschädlich sind. Wird diese überschritten sind Feinstaubmasken bzw. Atemschutzmasken zu tragen! Es gibt drei FFP Schutzklassen bei Feinstaubmasken (FFP = Filtering Face Piece) FFP1, FFP2 und FFP3. FFP1 Masken schützen bis zum 4-fachen, FFP2 Schutzmasken bis zum 10-fachen und FFP3 Atemschutzmasken bis zum 30-fachen des Grenzwertes.